Die Corona-Alarmstufe gilt in Baden-Württemberg ab dem 17.11.2021. Ab diesem Zeitpunkt gilt im Innenbereich die 2G Regel.
Im Freien gilt die 3G-Regelung und es wird ein PCR-Test für nicht Immunisierte oder Genesene benötigt.
Das bedeutet ab dem 17.11.2021.
- Für vollständig Immunisierte und Genesene gibt es keine Einschränkungen im Sportbetrieb.
- Im Innenbereich gilt die 2G Regelung.
- Im Freien gilt die 3G-Regelung und es ist ein PCR-Test notwendig.
Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und von 2G für :
- symptomfreie Schülerinnen und Schülern, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, und
- symptomfreie Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind
ist der Zutritt und die Teilnahme stets gestattet.
Bei nicht-immunisierten Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, ist stets ein negativer Antigentest ausreichend.
Quelle: WLSB Regelungen für den Sport Stand 05.11.2021
CoronaVO BW gültig am dem 28.10.2021, die keine Veränderungen für den Sport gegenüber der vom 16.10.2021 beinhaltet